Mag.a Mercedes S. Blaschke
Ich bin Ihr Feuerlöscher in rechtlichen Problemlagen!
Telefon: +43 (0)660 630 40 80
E-Mail: kanzlei@blaschke-law.at
Meine Spezialgebiete für Ihr Recht:
Rechtsanwältin Mag.a Mercedes S. Blaschke
Ihre Spezialistin für die Bereiche Strafrecht, Asyl- und Fremdenrecht,
Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Erb- und Zivilrecht
Strafrecht
Sie haben einen Anruf von der Polizei oder eine schriftliche Ladung erhalten und sollen zu einer Einvernahme kommen? Sie sind Opfer einer Straftat und brauchen Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche? Ich helfe Ihnen rasch und unkompliziert weiter. Jetzt gleich Termin ausmachen.
Asyl- und Fremdenrecht
Ich helfe Ihnen den für Ihren Aufenthaltszweck geeigneten Aufenthaltstitel zu finden und berate Sie bei allen Schritten im Verfahren.
Die Verunsicherung ist in dieser Situation oft groß. Ich habe volles Verständnis dafür und berate Sie gerne.
Staatsbürgerschaftsrecht
Ich bin Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie eine Rechtsanwältin suchen, die Ihnen mit Kompetenz, Unabhängigkeit und Vertrauen zur Seite steht. Ich berate Sie individuell, lösungsorientiert und flexibel.
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Ich bin Rechtsanwältin geworden, weil jeder Mensch ein faires Verfahren verdient.
Deshalb arbeite ich mit vollem Einsatz an den richtigen Lösungen für meine Klient:innen. Als Rechtsanwältin ist es mir wichtig, dass Sie nicht nur Ihr Recht bekommen, sondern dass Sie sich auch gut beraten und betreut fühlen. Ich nehme mir Zeit, um Ihre Situation, Ihre Ziele und Ihre Wünsche zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie zu entwickeln. Ich weiß, wie belastend manche Konfliktsituationen sein können.
Ich bin an Ihrer Seite, um Ihnen zu helfen und eine Lösung zu finden.
Ich habe eine Ladung von der Polizei erhalten.
Was ist jetzt zu tun?
Lesen Sie hier, was der nächste wichtige Schritt ist.
Staatsbürgerschafts-, Asyl- und Fremdenrecht
„Ich habe noch keine Antwort von der MA 35 erhalten. Was ist zu tun?“
Sie haben einen Aufenthaltstitel, dessen Verlängerung oder die Staatsbürgerschaft beantragt und nach mehreren Wochen oder Monaten noch keine Antwort von der MA 35 erhalten? Was ist da los?
Grundsätzlich hat die MA 35 sechs Monate Zeit, um Ihren Antrag zu bearbeiten und eine Entscheidung zu treffen. Sollte die MA 35 nach Ablauf dieser sechs Monate noch keine Entscheidung getroffen haben, besteht die Möglichkeit eine Säumnisbeschwerde einzubringen. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, lässt sich anhand des Behördenaktes leicht überprüfen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Kontaktaufnahme mit der MA 35 sowie der Überprüfung der bisherigen Tätigkeit der Behörde.
Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens.
Hierzu nehme ich zunächst Akteneinsicht in Ihren Verfahrensakt, prüfe diese auf mögliche Stolpersteine und verfasse einen ausführlichen Bericht samt Empfehlung der weiteren Vorgehensweise an Sie. Gerne begleite ich Sie während des gesamten Verfahrens bis Sie Ihren Aufenthaltstitel erhalten haben.
Wie bekomme ich die
österreichische Staatsbürgerschaft?
Sie sind seit längerem rechtmäßig in Österreich aufhältig und wollen nun die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Sie fragen sich, welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen?
Gerne helfe ich Ihnen bei der Prüfung, ob Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen. Hierzu vereinbaren Sie einfach einen Termin bei mir.
Ich verstehe, wie belastend es sein kann, wenn Sie sich in einem Rechtsstreit befinden.
Ich bin an Ihrer Seite, um Sie zu beraten und zu vertreten.