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Strafrechtliche Vorwürfe sollten Sie immer ernst nehmen,

denn eine Verurteilung kann Ihr Leben verändern!

Ich berate Sie gerne!
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Strafrecht: Was ist ad-hoc im Notfall zu tun?

Sie haben einen Anruf von der Polizei oder eine schriftliche Ladung erhalten und sollen zu einer Einvernahme kommen? Sie haben bereits eine gerichtliche Ladung zur Hauptverhandlung? Sie sind Opfer einer Straftat und brauchen Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche? In all diesen Situationen berate und unterstütze ich Sie kompetent.

Strafrechtliche Vorwürfe sollten Sie immer ernst nehmen, denn eine Verurteilung kann Ihr Leben verändern. Wenden Sie sich gleich nach der ersten Kontaktaufnahme durch die Polizei oder Zustellung der Ladung an mich. Im Ermittlungsverfahren kann noch der größte Einfluss auf den Verlauf des Strafverfahrens genommen werden. 

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie das Recht, Ihre Aussage zu verweigern und sich einen Rechtsbeistand zu nehmen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit und machen Sie keine Aussage ohne Rücksprache mit Ihrer Spezialistin.

Ich empfehle meinen Mandanten immer, keine mündliche Aussage bei der Polizei zu machen, sondern eine schriftliche Stellungnahme zu den Tatvorwürfen zu erstatten. Hierzu nehme ich zunächst Einsicht in den Ermittlungsakt der Polizei, kläre die Vorwürfe gegen Sie mit Ihnen ab und schreibe anschließend eine schriftliche Äußerung zu den Vorwürfen.

Mit dieser Vorgehensweise konnte ich bereits mehrfach erreichen, dass das Strafverfahren noch im Stadium des Ermittlungsverfahrens eingestellt wurde bzw im Rahmen der Diversion beendet wurde.

Ich vertrete Sie in allen Bereichen des Strafrechts sowie in verwandten Materien, wie dem Verwaltungsstrafrecht.

Asyl-, Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht

Gerne helfe ich Ihnen dabei, den für Ihren Aufenthaltszweck geeigneten Aufenthaltstitel zu finden
und zu prüfen, ob Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen.

Ich arbeite bereits seit 2018 im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts und habe zudem einen Lehrgang im Asyl- und Fremdenrecht der Caritas Wien absolviert.

Asyl- und Fremdenrecht

Das Fremdenrecht regelt sowohl die Einreise als auch den Aufenthalt von Personen, die keine österreichischen Staatsbürger sind.

Sowohl die Vergabe eines Visums für einen kurzzeitigen Aufenthalt als auch die Erteilung von Aufenthaltstiteln und Aufenthaltsbewilligungen für den längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet sind an viele komplexe Voraussetzungen geknüpft. Gerne helfe ich Ihnen dabei, den für Ihren Aufenthaltszweck geeigneten Aufenthaltstitel zu finden und zu prüfen, ob Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen. Zudem unterstütze ich Sie im Verfahren vor der zuständigen Behörde (MA 35, BFA) und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Landesverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht). Zudem unterstütze ich Sie bei Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof (auch im Wege der Verfahrenshilfe).

Ich berate zudem Asylwerber und Asylwerberinnen und unterstütze Sie in allen Stadien des Verfahrens.

An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass dies nicht im Rahmen der kostenlosen Rechtsberatung erfolgt, sondern meine Leistungen kostenpflichtig sind.

Weiters unterstütze ich Sie in fremdenpolizeilichen Verfahren, wie der Zurückweisung, aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, Abschiebungsverfahren, Rückführungsentscheidungen uvm.

Ich arbeite bereits seit 2018 im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts und habe zudem einen Lehrgang im Asyl- und Fremdenrecht der Caritas Wien absolviert.

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.

Gerne unterstütze ich Sie auch in diesen Belangen
und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch
vor sämtlichen österreichischen Gerichten.

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen

und umfasst sowohl die Errichtung als auch Aufhebung und Einhaltung von Verträgen, die Mangelhaftigkeit von Leistungen, Gewährleistung, Schadenersatz, Mietrecht und Eigentums- und Besitzrechte, Haftungsrecht, Produkthaftung, Konsumentenschutz, uvm.

Gerne unterstütze ich Sie auch in diesen Belangen und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch vor sämtlichen österreichischen Gerichten.

In einem persönlichen Beratungsgespräch kläre ich mit Ihnen ausführlich die Chancen sowie Prozessrisiken und Kosten meines Einschreitens bzw des Verfahrens.

Dabei verfolge ich stets das Ziel, die für Sie passende Lösung zu finden.

Erbrecht

Das Erbrecht beschäftigt sich mit der Rechtsnachfolge
nach einer natürlichen Person, also der Frage: “Wer erbt?”

Ich helfe Ihnen sowohl bei der Nachlassplanung
aber auch bei der Durchsetzung bzw Abwehr Ihrer Ansprüche
im Verlassenschaftsverfahren.

Erbrecht

Das Erbrecht beschäftigt sich mit der Rechtsnachfolge nach einer natürlichen Person, also der Frage: “Wer erbt?”

Dabei geht es um die Verteilung der vermögenswerten Rechte (Aktiva; wie etwa Liegenschaften, Gemälde, Fahrzeuge uvm.) und Pflichten (Passiva; wie etwa Schulden oder andere Forderungen Dritter). Das Erbrecht klärt die Frage, wem diese Rechte und Pflichten nach dem Tod zukommen sollen. Wer Rechtsnachfolger werden soll wird entweder vom Gesetz geregelt, kann jedoch auch vom Verstorbenen selbst, zB in der Form eines Testaments, geregelt werden. Weiters helfe ich Ihnen dabei Ihre Rechte als Pflichtteilsberechtigter oder Legatar im Verlassenschaftsverfahren sowie im Pflichtteilsverfahren geltend zu machen. 

Ich helfe Ihnen sowohl bei der Nachlassplanung aber auch bei der Durchsetzung bzw Abwehr Ihrer Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren.

Gerne berate und unterstütze ich Sie auch bei der Errichtung Ihres Testaments.

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